Von den ersten Ermittlungen der Polizei bis zur Hauptverhandlung setzen wir uns im Strafrecht für Sie ein. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat, z.B. einer Körperverletzung oder eines Diebstahls, konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und das Verfahren kann schon durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Daher sollten Sie uns so früh wie möglich kontaktieren und keine Aussage bei der Polizei abgeben, bevor wir nicht Akteneinsicht genommen und die Sach- und Rechtslage umfassend geprüft haben.
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