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Erbrecht

Nicht selten sorgt ein Erbfall für Streit unter den Hinterbliebenen. Dem kann man zumindest teilweise durch ein rechtssicher formuliertes Testament oder durch einen Erbvertrag zuvorkommen. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten einer letztwilligen Verfügung und informieren Sie dabei über die gesetzliche Erbfolge und Fragen des Pflichtteils.

Nach dem Erbfall vertreten wir Ihre Interessen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Erbansprüchen und unterstützen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

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