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Arbeitsrecht

Im Fall einer Kündigung reichen wir für Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Wir streiten für den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses oder, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber zerüttet ist, für einen Abfindungsvergleich.

Wenn Sie eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, prüfen wir deren Wirksamkeit und die Notwendigkeit einer Klage. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zur Seite, überprüfen Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitszeugnis und informieren Sie über Regelungen zu Lohn, Urlaub, Abfindung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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